Letzte Änderung: 3.06.2001

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Cabel / Nl.

Rittergut Cabel und Settinchen

Zusammengestellt und bearbeitet Andreas Frhr. v. Hünefeld, Berlin, Jan.1999

  [1]/3Die Lehnurkunden und Lehnakten des Dorfes und Gutes Settinchen bestehen und sind erhalten seit 1527. Laut Lehnregisternotiz vom 5.09.1527 werden die 4 Söhne des Oberrichters Thomas v. Kygkpusch, die von Vater ererbten Lehngüter übertragen, unter anderen das Dorf Settinchen. Als Friedrich v. Kygkpusch am 29.09.1581 sein Freihaus und sein Vorwerk zu Cabel dort dem Rat verkauft, heißt es: "...dass Dorf Kickepusch (Kückepusch, Kr. Calau) und dass Vorwerk zu Cabelo (Cabel, Kr. Calau) etc". Der letzte Besitzer ist Siegesmund Seyfried v. Kygkpusch, seit dem 15.01.1660 bis ca. 1683 besaß er das Gut. Somit war das Rittergut Settinchen von Anfang 1500 bis ca. 1683 im Besitz der Familie v. Kygkpusch (ca. 180 Jahre.)

Seit dem 24.07.1683 besitzt es Jakob v. Hym, dann sein Sohn Friedrich Wilhelm v. Hym. Seit dem 10.07.1684 besitzt Settinchen Kaspar Dietrich v. Buxdorf welcher es bis 1693 behält. Am 6.05.1693 geht es in den Besitz des Hans Albrecht v. Raschkau über. Dessen Nachkommen besitzen  es ca. 144 Jahre bis der letzte Besitzer Lieutenant Gustav Heinrich Bruno v. Raschkau, vom 3.06.1829, es am 9.01.1837 verkauft.

Am 9.01.1837 erwirbt das Rittergut Settinchen bei einer Zwangsversteigerung die Fürstin Auguste v. Waldeck u. Pyrmont, geborene Prinzessin v. Schwarzburg-Sonderhausen, als Erbin der Fürsten Anhalt-Zerbst, die laut Schuld-Pfandschein vom 14.Juni 1822 10.000 Taler (dem Vater des G. H. B.  v. Raschkau) auf das Gut Settinchen geliehen hatten.

Oberlieutenant Ernst v. Wilucki (*21.09.1797, +27.05.1873), Herr auf Cabel, erwirbt das Mannlehn-Rittergut Settinchen am 5. April 1837 für 10 800 Taler von der verwitweten Fürstin Waldeck und Pyrmont gemäß Kaufvertrag am 26.11.1837 landesherrlich samt der Wüsten Biehlu, der Biehluschen Mühle, der Bienen und Bienenhof. Seit dem Übergang des Mannlehn-Rittergutes Settinchen an Ernst v. Wilucki wird das Gut von Cabel aus bewirtschaftet. Dessen Sohn Leutnant Johannes Adolf Georg v. Wilucki kauft Settinchen am 18.Februar 1858 von seinem Vater. Die gerichtliche Eintragung des Besitzwechsels erfolgt am 14.03.1860 im Amtsgericht in Calau. Johannes Adolf Georg v. Wilucki ließ das Rittergut am 2. Februar 1863 allodifizieren, d. h. seiner bisherigen Eigenschaft als Mannlehn-Rittergut entheben (Allodifikationsurkunde vom 16.01.1863, bestätigt vom kgl. Appellationsgericht Frankfurt an der Oder am 2.02.1863.) Somit ging das einstige Rittergut Settinchen, zu dem Cabel seit Mitte 1500 als Vorwerk gehörte nunmehr auf das Rittergut Cabel über.

Cabel wurde durch den Kurfürstlich Sächsischen Hauptmann Ernst Rudolf v. Mühlen (*11.04.1720, +2.03.1798) am 15.01.1771 gekauft und ist unter dessen Besitz selbstständiges Rittergut geworden. Friederike M. Ch. v. Mühlen (*22.04.1770, +8.05.1855), Ernst v. Mühlen´s Tochter und letzte Erbin ihres Stammes, heiratet in Cabel am  1. Oktober 1792 Adolf Sigismund v. Wilucki (*23.09.1762, +2.05.1846.) Dessen Enkel und Erbe, von dem, durch die Familie v. Mühlen eingebrachten Rittergutes Cabel, vereint Cabel und das von seinem Vater Ernst v. W. 1837 erworbene Gut Settinchen zu einer Einheit. Der alte Zustand wurde gewendet. Mannlehn-Rittergut Settinchen wurde Vorwerk seines ehemaligen Vorwerkes Cabel, dem Späteren Rittergut Cabel.

[2]/[3]Johannes Adolf Georg v. Wilucki (*16.08.1832, +2.04.1890) pachtet später das Rittergut Tornitz bei Vetschau von Ferdinand Richter. Dessen einzige Tochter Pauline Richter (*29.05.1840, +18.05.1869) heiratet in Tornitz am 19. Mai 1868 Johannes Adolf Georg v. Wilucki der in dieser Ehe das Rittergut Tornitz erwirbt. Alle drei Rittergüter, Cabel mit Settinchen und Tornitz haben einen Umfang con ca. 8000 Morgen. Johannes Adolf Georg v. Wilucki heiratet in II. Ehe in Cabel am 29. September 1874 Helene v. Randow (*9.06.1847, +7.03.1904.) Die nun nach dem Tode der Eheleute Johannes und Helene v. Wilucki erfolgte Erbteilung überlässt dem ältesten Sohn Constantin das Rittergut Cabel und dem nächstgeborenen Sohn Heinrich das Rittergut Tornitz mit einem Umfang, inklusive Klein -Briesen, von 700 ha.

3Constantin Adolf Friedrich v. Wilucki (*31.07.1876) war bis zu seinem Tode am 12. Februar 1908 Rittergutsbesitzer von Cabel. Seine hinterlassene Witwe Marie v. Arnim und beider Töchter Hedwig und Irene waren bis zum 19.01.1919 alleinige Besitzer von Cabel. Durch ihre II. Ehe mit Otto v. Mülmann (verh. 2.11.1918) verkaufte Marie v. Wilucki, geb. v. Arnim 1919 das alte Familiengut an diesen. Otto v. Mülmann verstarb am 24. Januar 1929 und vermachte das Rittergut seinen Geschwistern, welche Cabel und Settinchen an die Gräfin Anna v. Hagenburg, geborene v. Köppen, Gemahlin des Prinzen Otto v. Schaumburg-Lippe verkauften. Der aus dieser Ehe stammende Sohn Graf Wilhelm v. Hagenburg bewirtschaftete Cabel erst in Erbverwaltung und etwa 1943 übernahm er es in Eigenbesitz. Nach seinem Ableben am 20.04.1945 wurde der Gesamtbesitz durch die Bodenreform vom 1. September 1945 durch Besatzungsrecht enteignet. Der Grundbesitz wurde aufgesiedelt und der Wald Volkseigentum.

2Zum Rittergut Cabel gehörten neben Settinchen auch noch 3 kleinere "Schlösser", welche teilweise als Ruhesitze für die Familienangehörigen genutzt wurden. Das Waldschlösschen und das Bergschlösschen befanden sich einige 100 Meter außerhalb vom Dorf Cabel, wobei das Feenschlößchen sich gegenüber des Gutshauses, neu errichtet 1816, von Cabel befand.

1859 wurde das Feenschlößchen von Wilhelmine v. Trosky, geb. v. Wilucka (*25.07.1793, +21.06.1867, Gattin des Landrates Ewald v. T.), erbaut und 8 Jahre später 1867 an ihre Schwester Luise Frfr. v. Rechenberg, geb. v. Wilucka 1928(*24.02.1796, +15.05.1878) vererbt. Baronin Rechenberg zog mit ihren fünf unverheirateten Töchtern in das Feenschlößchen. Nach ihrer Mutter Tod verblieben diese fünf "Feentanten" bis zum Ableben der letzten Rechenberg´schen Tochter Therese (+18.12.1910) im Besitz des Hauses, welches eine bewohnbare Grundfläche v. ca. 200 m² hatte. Die Rechenberg´schen Erben verkauften das Grundstück am 20.12.1916 an Fräulein Else v. Randow (*17.12.1848, +25.08.1926.) Von ihr erbt es Ihre Nichte Elise (Else) v. Peschke, geb. v. Wilucka (*30.09.1875, +27.10.1944) und deren Ehemann Gen. Major Hans v. Peschke (+1941).  Hans v. Peschke lässt das Feenschlößchen umfangreich, nach der am 20.02.1926 erfolgten Übereignung (Schenkung) aus- und umbauen. Das Dachgeschoss wird so ausgebaut, das sich die Wohnfläche des Hauses verdoppelt und das Haus sein heutiges Aussehen erhält. Deren Erbin Ruth-Helene Frfr. v. Hünefeld, geb. v. Peschke (*1904) verzieht nach den Bombenangriffen auf Bremen, 1944 mit ihrem Gatten und ihren 3 Söhnen nach Cabel in das Feenschlößchen. Bis 1988 bleibt dieser alte Familienbesitz nun in Hünefeld'scher Hand und wird 129 Jahre nach seiner Erbauung erstmalig aus der Familie hinaus verkauft.

3 Das "Waldschlösschen" einige 100 Meter vom Gutsschloß Cabel im Walde gelegen, diente anfänglich, vor 1830, als Gesellschafts- und Wirtschaftshaus der ehemaligen Badeanstalt, welche allerdings nicht lange Bestand hatte. Es wurde von Ernst v. Wilucki, Besitzer von Cabel seit 1830, für seine Eltern Adolf und Friederike v. Wilucki als Wohnhaus eingerichtet und von ihnen ab dem Sommer 1840 bezogen. 1851 wird das "Waldschlösschen" umgebaut und erweitert und 1856 scheitert nach kurzer Zeit der Versuch, dass hinter dem Waldschlösschen unter einem Berge befindliche Braunkohlenlager zu erschließen.

1863 kauft3 Ernst v. W. das "Bergschlösschen" von Friederike v. Wilucki, nach dem am 23. Juli 1863 erfolgten Ableben ihrer Mutter Henriette v. Wilucki, geb. v. Loeben, bezog es Ernst v. W. mit seiner Frau und seinen 2 jüngeren Töchtern.

 

  Kleine verwandtschaftliche Übersicht zwischen den

Familien v. Wilucki und v. Rechenberg

 [4]/[5] Von der Familie v. Wilucki heiraten 2 Töchter zu den Freiherrn v. Rechenberg hinein, so dass diese dadurch Stammmütter der Freiherrn v. Rechenberg werden. Ferner heiraten zwei Frl. v. Rechenberg in die Familie v. Wilucki, so dass diese ebenfalls Stammmütter der Familie v. Wilucki werden.

Carl Georg Friedrich Frhr. v. Rechenberg, *Oberhalbendorf 18.10.1785, + Cabel 23.08.1854, heiratet in II. Ehe ( I. Ehe: Cora v. Trosky s. u.) in Cabel am 3. Juni 1816 Luise v. Wilucka, +Cabel 24.02.1796, + Cabel 15.05.1878; (T. d. Adolf Siegesmund v. Wilucki u. d. Friederike v. Wilucki, geb. v. Mühlen auf Cabel). Carl Georg Friedrich Frhr. v. Rechenberg war zunächst Landrat in Liebenwerda, später Kgl. preuß. Geh. Regierungsrat. Er verstarb 1854 in Cabel und wurde auf dem Erbbegräbnis in Cabel beigesetzt. Seine Witwe bezieht 1867 das von ihrer verstorbenen Schwester, der verwitweten Frau Landrätin v. Trosky 1859 erbaute "Feenschlößchen" mit ihren 5 unverheirateten Töchtern. Als Zweiter heiratet Friedrich Erasmus Frhr. v. Rechenberg ; * Oberhalbendorf 24.03.1801, + Tornow 24.07.1877, Herr auf Schönberg in der Oberlausitz, später Herr auf Tornow bei Lübbenau/Niederlausitz; am 25.02.1827 in Cabel Frl. Clementine v. Wilucka; * Calau 12.08.1805, + Calau 31.12.1885, (T. d. AdolfSiegesmund v. Wilucki u. d. Friederike v. Wilucki, geb. v. Mühlenauf Cabel.)

Als drittes Glied derer v. Rechenberg heiratet am 27. Dezember 1827 auf Gut Zitzschewitz bei Dresden die LuiseAuguste Freiin v. Rechenberg ; * Oberhalbendorf b. Görlitz 4.12.1804, + Cabel 22.09.1838 als Wöchnerin zusammen mit einem neugeborenen Sohn, T. d. Wolf Georg Friedrich Frhr. v. R.  u. d. Wilhelmine Freiin v. Huldenburg; den Rittergutsbesitzer Ernst Ludwig Adolf v. Wilucki auf Cabel.

Nach dem Tode seiner ersten Frau Luise heiratet Ernst v. Wilucki in Liebenwerda am 22.03.1841 in II. Ehe Freiin CoraJeanette v. Rechenberg ; *Dahme in Sachsen 15.05.1815, + Cabel 7.11.1889, T. d. Carl Georg Friedrich Frhr. v. Rechenberg (I. Ehe) u. d. Cora Maria Viktoria v. Trosky (* Wittenberg 11.04.1788, + Dahme 26.05.1815, Cousine von Ewald v. Trosky.) Ernst v. Wilucki heiratete also die Stieftochter seiner Schwester Luise v. Rechenberg, geb. v. Wilucki.


[1] Verkürzter Teilauszug aus: Niederlausitzer Mitteilungen; Zeitschrift der Niederlausitzer Gesellschaft für Geschichte und Altertumskunde, herausgegeben von Studienrat Dr. Rudolf Zehmann, Senftenberg XXIII. Bd., S. 82-90, 1935, Artikel "Die Wüstung Alt-Bielu bei Settinchen" (Kr. Calau) v. Dr. Richard Moderheck, Berlin Biesdorf,

2lt. Aufzeichnungen des Heinrich Hermann Frhr. v. Hünefeld (+1979 in Cabel)

[3] Mitteilungen aus der Familiengeschichte" der Familie v. Wilucki, gedruckt von C. M. Monse, Bautzen 1903

[4] Verwandtschaftliche Übersicht zwischen den Familien Freiherr von Rechenberg und von Wilucki, mit Wohnsitz der Rechenbergs im Feenschlößchen zu Cabel bei Calau, Heinrich Herrmann Frhr. v. Hünefeld (+1979) Cabel 20.03.1965

[5]Genealogie der Familie v. Wilucki, Selbstdruck Burkhart v. Wilucki, 17.06.1987, 7142 Marbach am Neckar, Asternweg 5, Tel.: 07144/143 27, sowie Gotha, Adlige H. B, 1917, 1923, 1929, 1937, siehe auch Edda, Nr. 242, Johannes v. Peschke; auch Edda Nr. 931, Hans-Günther Frhr. v. Hünefeld